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Manfred Genditzki steht wegen Mordes vor Gericht. Doch das Motiv "Habgier" hält bei der Verhandlung nicht stand. Daraufhin konstruiert der Staatsanwalt in seinem Plädoyer ein neues: Mord zur Verdeckung einer Straftat. Genditzki bekommt "Lebenslang".
(ARD)
Folge "Tod in der Badewanne - Mord oder Unfall? (2): Verurteilt" anschauen
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