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Die ORF-III-Neuproduktion beleuchtet einen besonders perrfiden Aspekt des NS-Terrors. Die Nationalsozialisten haben ihre rassischen Wahnideen in den "Nürnberger Rassegesetzen" verankert. Dort wurde geregelt, wer als "Jude" und wer als "Arier" galt. In Österreich fanden diese Gesetze schon unmittelbar nach dem "Anschluss" Anwendung und bestimmten - mit zunehmender Eskalation der Verfolgung - über Verbleib in Österreich oder Deportation.
(ORF)
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