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Für den deutschen Bürokraten heißen sie ganz einfach "Bewegliche Raumabschlüsse" - deren Maße, Lage, Ausführung und Zahl von der Arbeitsstättenrichtlinie "ArbStätt 5.010.1" der Arbeitsstättenverordnung ganz genau definiert werden. Der normale Mensch sagt zu "beweglichen Raumabschlüssen" Tür oder Tor, aber das wäre ja vielleicht zu einfach.
(ZDFdokukanal)