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Verkehrsgericht
D, 1983–2001
133 Fans- Serienwertung4 33823.78von 9 Stimmeneigene: –
Serieninfos & News
Deutsche TV-Premiere: 25.10.1983 (ZDF)
Doku-Drama, Infotainment
Schwere Verkehrsdelikte mit Blechschaden oder sogar Todesfolge passieren tagtäglich auf Deutschlands Straßen. Hier werden besonders verzwickte Fälle gezeigt. Ob Fahrerflucht, Versicherungsbetrug oder Sekundenschlaf am Steuer - kein Aspekt wird ausgelassen. Vor der Kamera fechten Schauspieler und echte Juristen aus, wer Schuld hat. Alle Fälle sind fiktiv, basieren aber auf authentischen Geschichten. Die neueren Folgen wurden von Petra Schürmann moderiert.aus: Der neue Serienguide
Cast & Crew
- Regie: Ruprecht Essberger
Fernsehlexikon
90 minütige Gerichtsshow, in der Verhandlungen von Verkehrsdelikten nachgestellt wurden. Moderatorin war Petra Schürmann.Vor der Verhandlung wurde zunächst der Fall in einer AktenzeichenXY-artigen Spielhandlung gezeigt. Außerdem wurde die Verhandlung hin und wieder durch die Einschätzungen eines Versicherungsfachmanns unterbrochen, der auf Schürmanns Fragen antwortete.Initiator der Reihe war Ruprecht Essberger, der bereits Ehen vor Gericht und Das Fernsehgericht tagt verantwortet hatte. Das ZDF zeigte die Reihe in loser Folge im Abendprogramm. 2000 ließ es alle drei seiner langjährigen Justizsendungen auslaufen, neben dieser auch Wie würden Sie entscheiden? und Ehen vor Gericht. Vom Verkehrsgericht wurden im folgenden Jahr noch drei Folgen am Samstagnachmittag ausgestrahlt, die zu diesem Zeitpunkt schon zwei Jahre alt waren.
Das Fernsehlexikon*, Abdruck mit freundlicher Genehmigung von Michael Reufsteck und Stefan Niggemeier.
Verkehrsgericht Streams
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Im TV
Wo und wann läuft "Verkehrsgericht" im Fernsehen?
Keine TV-Termine in den nächsten Wochen.
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Kommentare, Erinnerungen und Forum
Lars1971 schrieb am 14.11.2023, 12.51 Uhr:
Hallo, ich habe schon Google bemüht. Weiß jemand die Namen der Richterinnen und Richter und der Staatsanwältinnen und Staatsanwälten?
Martin Oppermann schrieb am 23.05.2015, 00.00 Uhr:
Die Serie war zwar wirklich interessant, aber es gab da auch viele Dinge, die juristisch sehr fragwürdig waren... Es gab da zum Beispiel mal eine Folge, in der eine Familie mit ihrem Auto und einem angehängten Wohnwagen auf der Autobahn gefahren ist. Der Fahrer des Fahrzeugs - der Familienvater - ist dann durch Übermüdung am Steuer eingeschlafen und in die Mittelleitplanke gefahren, wodurch es zu einer Massenkarambolage gekommen ist. Mehr als 20 Sekunden später ist dann ein junger Mann mit einem alten PKW, in eines der zuvor verunglückten Fahrzeuge gefahren und später an seinen Brandverletzungen verstorben, weil sein eigener PKW sofort Feuer gefangen hat. Für diesen Toten wurde der Familienvater dann vor Gericht zur Verantwortung gezogen. Juristisch ist das natürlich kompletter Unsinn, weil dieser Unfall ein selbstverschuldeter "Folgeunfall" war. Weil seit mindestens 10 Sekunden alle Fahrzeuge gestanden haben, hätte man den Familienvater für diesen Folgeunfall nicht zur Verantwortung ziehen können. Wenn jemand auf ein Stauende auffährt, dann ist der Verursacher des Staus dafür ja schließlich auch nicht verantwortlich. Und es gab da zuvor in der Unfallszene noch viele weitere Fahrer, die ebenfalls noch rechtzeitig hätten bremsen können müssen. Weil zur Steigerung der Dramaturgie - offensichtlich - jeder Unfall einzeln und hintereinander gezeigt wurde, hätte man fast alle Einzelunfälle ebenfalls als Folgeunfall einstufen müssen. Dadurch war diese Folge leider sehr unglaubwürdig, weil der Familienvater für alle Unfälle die komplette Schuld bekommen hat.
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