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Nach Sat.1-Sendung: Tierschutzbund zeigt Frank Rosin an
Das Beste hat Frank Rosin vielleicht für seine Gäste gekocht, doch die genaue Methode hat in einem Fall nun den Deutschen Tierschutzbund auf den Plan gerufen. Wie die gemeinnützige Organisation mitteilt, hat sie eine Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen den Starkoch gestellt. Auslöser war ein bestimmtes Gericht, das er im Sommer in der Sat.1-Show
Dabei handelte es sich in der Ausgabe vom 21. August um eine Lachsroulade mit Flusskrebs-Bouillabaisse und Selleriepüree. Im Zuge dessen habe Rosin laut Tierschutzbund zahlreiche lebende Flusskrebse in einen erhitzten Topf mit heißem Fett geworfen. Doch nicht nur die Art der Zubereitung sei falsch und habe den Tieren unnötige Qualen zugefügt, auch die Lagerung sei "offensichtlich ordnungswidrig" gewesen. So habe man gesehen, wie Frank Rosin die Flusskrebse in einer Glasschale ohne Wasser aus dem Vorratsraum holte und danach lebende Exemplare in der wasserlosen Schale auf der Arbeitsplatte abstellte.
Was die Zubereitung betrifft, sei das Töten von Krebstieren elektrisch zulässig, aber auch durch kochendes Wasser, wenn das Tier dabei vollständig bedeckt ist:Der Verzehr von Krebsen zählt zwar gesetzlich als 'vernünftiger Grund' zur Tötung, jedoch nur, wenn die richtige, also verhältnismäßige Tötungsmethode angewandt wird, so Evelyn Ofensberger, Leiterin der Rechtsabteilung beim Deutschen Tierschutzbund.
Die Tötung von Krebstieren durch Braten ist langwierig und qualvoll und per Gesetz daher ausdrücklich verboten.Die aufgezeichnete Sendung habe zudem deutlich erkennen lassen, dass mindestens einer der Flusskrebse noch am Leben gewesen sei, als Rosin die Tiere später mit einem Kochlöffel umrührte.
Die fragliche Episode von "Wer kocht das Beste für die Gäste?", die sechste der bislang einzigen Staffel, ist derzeit noch bei Joyn abrufbar. Ein Statement von Sat.1 und Frank Rosin zu den Vorwürfen steht aktuell noch aus. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte Rosin laut Tierzschutzgesetz eine Geldbuße in Höhe von bis zu 25.000 Euro drohen.
Leserkommentare
Roman1976 schrieb am 14.10.2024, 15.38 Uhr:
Die sollten eher die Haltung auf Höfen kontrollieren. Die leben länger unter dem gesetzlichen StandartSerienFan_92 schrieb am 14.10.2024, 14.54 Uhr:
Wir haben auf der Welt ja auch sonst keine Sorgen...
Sorry, aber das wirkt etwas kleinlich.Torsten S schrieb am 14.10.2024, 14.34 Uhr:
Richtig so!
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